1.) Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für alle von Romy Fleischmann durchgeführten Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
- Nebenabsprachen werden nur anerkannt, wenn sie vereinbart in schriftlicher Form vorliegen.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald Leistung beansprucht wird (Buchung eines Shootings, Annahme von Bildmaterial oder Produkten usw.)
2.) Auftragsproduktionen / Fotoshootings
- Wenn Bildmaterial auf Kundenauftrag hin individuell angefertigt wird, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nur bis zum Beginn des Fotoshooting.
Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur einer Rückerstattung der bereits bezahlten Rechnungssumme.
- Die Bilder sind vom Kunden über eine Onlinegalerie selbst zu wählen - in welcher künstlerischen Form der Bearbeitung diese jedoch dem Kunden ausgehändigt werden, liegt im Ermessen der
Fotografin. Besondere Wünsche können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung mit dem persönlichen Geschmack des Kunden nicht
überein, kann aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen.
- Unzufriedenheitsbekundungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
- Romy Fleischmann kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden die während eines Shootings ohne ihre direkte Einwirkung entstehen (z.B. Verkehrs- oder Weideunfälle während des Fotografierens),
es sei denn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen vor.
3.) Nutzungsrechte der Fotografin
- Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Kauf Romy Fleischmann (Urheberrecht).
- Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle Verwendungsbereiche (er darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten,
ausstellen usw.) Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen wird der Kunde natürlich umgehend informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht - auch nicht gegen Dritte (z.B.
Verlag).
- Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Tierbilder gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf dem das Gesicht des Besitzers erkennbar ist nicht veröffentlicht werden etc., muss
dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
- Ist der Einbehalt der Nutzungsrechte von Seite des Kunden erwünscht, so kann der Kunde dies gegen einen Aufpreis erwirken. Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des
Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
4.) Nutzungsrechte des Kunden
Mit dem Kauf einer digitalen Fotodatei erwirbt der Kunde folgende Rechte an dieser:
- private Nutzungsrechte:
Unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird, was nicht vermarktet werden soll und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet
wird. Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form.
- Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art.
- Veröffentlichung der Fotos im Internet auf Social Media Plattformen oder auf der eigenen Homepage - hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit Logo von Juliva Photography
zu verwenden.
- Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, Tshirts usw.) für den privaten Gebrauch.
- Verwendung des Bildmaterials für Boxenschilder, Türschilder und Ähnliches für private Zwecke.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, ist folgendes nicht gestattet:
- Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern usw.) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt.
- Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt.
- Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen. Werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen
Preisaufschlag.
5.) Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien
- Das Bildmaterial darf in keiner Form verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden.
Zuschnitte sind nur für Profil- oder Instagrambilder gestattet.
- Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur (Logo), welche die Namensnennung des Fotografen gewährleistet, entfernt werden.
- Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung und jegliche Art der Verwertung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Romy Fleischmann und dürfen nur im Ausnahmefall und nach vorheriger
Absprache erfolgen.
- Auch Veränderungen durch dritte Personen (für Collagen etc.) im Auftrag sind ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.
6.) Urheberrecht und Namensnennung
- Bei jeglicher gewerblicher Veröffentlichung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung seines Namens. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert.
- Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung im Internet (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf einer Website usw.) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften,
Berichte im Internet, auf einem Blog usw.) u.a. auf den Namen der Fotografin hingewiesen wird.
- Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung erfolgen (Facebookseite, Hompage etc.).
7.) Vetragsstrafe und Schadensersatz
- Bei jeglicher nicht genehmigte Veröffentlichung/Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGB verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.